So verhindert die Sealed Cloud unerwünschten Cloud Zugriff
Wer hat in der Cloud Zugriff auf meine Daten? Ich selbst? Nur Personen, mit denen ich meine Daten teilen will? Oder doch auch der Betreiber? Drittanbieter?
Die Frage, wer die Daten einsehen kann, die Sie online verarbeiten lassen, sollte sich Ihnen noch vor der Einführung eines Dienstes stellen.
Von Anfang an muss klar sein, wer auf die Daten zugreifen kann und wer nicht. Deshalb ist die Auswahl eines Cloud-Dienstes – vor allem in Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – schwieriger, als Sie vielleicht denken.
privacyblog-Autor Sealed Cloud-Erfinder Dr. Hubert Jäger, erklärt in einem Webinar genau, worauf Sie achten müssen, um den Anforderungen der DSGVO zu entsprechen.
Er zeigt im Video des Monats, wie Sie mit der Sealed Cloud unberechtigte Zugriffe auf rein technische Weise ausschließen können.
Cloud Zugriff technisch ausschließen
Vor allem Berufsgeheimnisträger müssen sicher sein können, dass außer den berechtigten Personen wirklich niemand auf die Daten in der Cloud Zugriff erhält.
Schließlich haben Anwälte, Ärzte und Wirtschaftsprüfer mit sensiblen Informationen zu tun. Ein Zugriff Unbefugter auf die von ihnen genutzte Cloud könnte sich als fatal erweisen. Dabei sind auch Unternehmer im Rahmen von Due Diligence Prüfungen, bei Personalentscheidungen, bei Transaktionen oder dem Austausch von Finanzdaten in der Pflicht, die Daten vertraulich zu behandeln.
Dieser Geheimhaltungspflicht haben sie bei der Wahl eines Cloud-Dienstes Rechnung zu tragen. Doch wissen viele verantwortliche Entscheidungsträger oft nicht, wie sie diese Datenschutz-Anforderungen einhalten oder was genau sie von einem Cloud-Dienst einfordern können.
Die Entscheidung erleichtert da auf jeden Fall eine Technologie, die sich dem Technischen Datenschutz (Privacy by Design) verpflichtet fühlt. Dr. Huber Jäger zeigt am Beispiel der Sealed Cloud, worauf Unternehmen unbedingt achten müssen, wenn sie einen Cloud-Dienst beauftragen wollen.
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