Der CLOUD Act und die DSGVO: So gehen Sie auf Nummer Sicher
Zankapfel CLOUD Act: Seit fünf Jahren streiten Microsoft und die US-Regierung über die Herausgabe von E-Mail-Daten, die der Konzern auf einem Server in Irland gespeichert […]
Weiterlesen »Zankapfel CLOUD Act: Seit fünf Jahren streiten Microsoft und die US-Regierung über die Herausgabe von E-Mail-Daten, die der Konzern auf einem Server in Irland gespeichert […]
Weiterlesen »AUDITOR ist ein Forschungsprojekt, an dem uniscon beteiligt ist. Ziel die Konzeptionierung, Umsetzung und Erprobung einer nachhaltig anwendbaren EU-weiten Datenschutzzertifizierung von Cloud-Diensten. Ein erster Kriterienkatalog steht jetzt zur Diskussion.
Weiterlesen »Big Data Analyse, CRM, IoT… Die Sealed Cloud Technologie sichert Anwendungen aller Art datenschutzkonforme Datenverarbeitung – auch dann wenn die DSGVO gilt. Wie das gelingt, erklärt Dr. Ralf Rieken im Interview.
Weiterlesen »Sprachliche Anpassungen verursachen Änderungen in der DSGVO. Braucht ein Unternehmen neue Maßnahmen, um die Anforderungen der Richtlinie erfüllen zu können?
Weiterlesen »Sie suchen Arbeitshilfen und Fachinformationen zu den Themen BDSG und DSGVO? Auf dem Datenschutz-Fachportal der TÜV SÜD Akademie finden Sie Wissenswertes zu den Änderungen im Bereich Datenschutz.
Weiterlesen »Einige Cloud-Anbieter werben bereits jetzt mit DSGVO-zertifizierten Diensten – aber ist das überhaupt möglich? Sind bestehende Datenschutz-Zertifikate nach dem 25. Mai noch gültig?
Weiterlesen »idgard® schützt dank Sealed-Cloud-Technologie nicht nur Inhalte, sondern auch Metadaten. Lesen Sie, warum Telefónica Germany auf Uniscons patentierte Lösung setzt.
Weiterlesen »Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht für Datenschutzverstöße sehr viel drastischere Strafen vor als das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Künftig können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen […]
Weiterlesen »Wie können Cloud-Nutzer überprüfen, ob ein Dienst oder Anbieter die Anforderungen der DSGVO einhält? Ab wann genau gilt ein Cloud-Dienst als DSGVO-konform?
Weiterlesen »Die einzigen Personen, die ein Recht haben, auf Ihre Daten zuzugreifen, sollten Sie selbst oder eben jemand sein, dem Sie die Erlaubnis dazu erteilen. Unbefugten Dritten und dem Betreiber des Cloud-Dienstes hingegen müssen Sie den Zugriff effizient verwehren. Wie Sie den Cloud-Zugriff technisch ausschließen, zeigt Dr. Hubert Jäger im Video des Monats.
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