Die Datenschutz-Grundverordnung kommt – auch in Ihr Unternehmen

Nur noch wenige Monate bleiben, bis die EU-Datenschutz-Grundverordnung wirksam wird. Wer also bis jetzt noch nicht angefangen hat, sein Unternehmen an die Anforderungen anzupassen, wird am 25. Mai in Schwierigkeiten geraten.

Informieren Sie sich deshalb im Voraus darüber, welche Feinheiten es im Rahmen der Verordnung zu beachten gilt – zum Beispiel mit unseren Linktipps!

Wichtig ist das „Wo“

Zwar gilt die Datenschutz-Grundverordnung nur innerhalb der Europäischen Union, doch wird sich auch für Unternehmen außerhalb dieser etwas ändern. In einem Kurzpapier nennt die Datenschutzkonferenz (DSK) deshalb wichtige Aspekte, die es im Rahmen des sogenannten Marktortprinzips zu beachten gibt. Ausschlaggebend soll dabei die Rechtsgrundlage des jeweiligen Marktes sein.

Informieren Sie sich über die Auswirkungen der DSGVO auf außereuropäische Länder.

Datenschutz-Grundverordnung – was ist das genau?

„Accountability“, „Data Mapping“ oder „Data Breaches“ – so eindeutig verständlich ist die Datenschutz-Grundverordnung auf den ersten Blick nicht. Dabei müssen Unternehmen im Klaren darüber sein, was auf sie zukommt und welche Regelungen sie zu befolgen haben. Denn die Übergangsphase endet bald.

Die komplette Verordnung lesen Sie hier.

Für Fuhrparkleiter gibt es einiges zu beachten

Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft nicht nur große Big-Data-Unternehmen. Im Gegenteil: Jede Branche muss den Anforderungen zum Schutz der Daten gerecht werden. Dies gilt auch für Fuhrparkleiter, die etwa bei einer Fahrzeugübergabe mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen.

Bei firmenauto.de erfahren Sie, worauf sie besonders achten müssen.

Auch Vermieter sind in der Pflicht

Der Umzug in ein neues Heim bedeutet nicht nur viele Kartons zu schleppen, sondern auch eine Menge Papierkram mit Angaben zur Person. Diese sollten zwar sowieso nicht an Unbefugte geraten, mit der Datenschutz-Grundverordnung könnte aber nun auch die Strafe dafür groß ausfallen.

Lesen Sie, wie Vermieter die Daten schützen müssen.

Wenn Datenschutz anders geschrieben wird

Wer Daten will, muss sich auf bestehende Abkommen beziehen. Das sagt auch die für die EU geltende Datenschutzverordnung. US-Ermittler hingegen hoffen auf einen Beschluss, der ihnen erlaubt, auf Daten weltweit zuzugreifen.

Um was es dabei geht, erklärt Ihnen Spiegel Online.

Drohen nun Klagen?

Lieber zu früh als zu spät sollten Unternehmen auf die korrekte Einhaltung der Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung achten. Denn ab Mai an können Kläger bei Verletzungen nicht nur Schadensersatz der Anwaltskosten fordern, sondern auch für „immaterielle Schäden“.

Was das bedeutet, erklärt LTO.

Es kann nur besser werden

… denn ohne Datenschutz ist auch die Digitalisierung nicht möglich, wie zahlreiche Sicherheitslücken bewiesen. Soll also etwa in Sachen Internet of Things etwas vorangehen, sind auch Unternehmen gefragt.

Warum die Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen vielmehr Chance als Risiko ist, lesen sie im T-SYSTEMS BLOG.

Unternehmen, die ständig mit personenbezogenen Daten in Berührung sind, stehen besonders in der Pflicht, diese auch ausreichend zu schützen. Um die Daten rechtskonform und entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung zu speichern und verarbeiten, gibt es iDGARD.

Was genau hinter dem Cloud-Dienst steckt, steht in unserem White Paper.

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